Gewaltprävention (PSG)

THC von Horn und Hamm

PSG Beschwerdemanagement im Rahmen der Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Sparten Hockey und Tennis

Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt ist leider ein gesamtgesellschaftliches Phänomen und tritt sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport auf.
Unter sexualisierter Gewalt versteht man jegliche Form von Gewalt, die sich in sexuellen Übergriffen ausdrückt. Der Begriff „sexualisierte“ Gewalt verdeutlicht, dass die sexuellen Handlungen die Ausübung von Macht und Gewalt bezwecken. Darunter fallen somit Handlungen mit oder ohne Körperkontakt sowie grenzverletzendes Verhalten, also z.B. unerwünschter Körperkontakt, wiederholte körperliche Annäherungen, die zufällig erscheinen, unangemessene Anrufe, Nachrichten oder Geschenke, sexuelle Anspielungen, obszöne Witze, Gesten und Kommentare. Diese kann gegenüber Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen ausgeübt werden. Täter können ebenfalls Kinder, Jugendliche oder Erwachsene sein.

Unser Bekenntnis im THC zum gewaltfreien Sport
Der THC bekennt sich klar zu einem sicheren und gewaltfreien Sport und geht entschieden gegen jegliche Form von Gewalt in unserem Verein vor. Der Vorstand, aber auch wir alle als Mitglieder tragen Verantwortung dafür, andere – insbesondere Kinder und Jugendliche – vor sexualisierter Gewalt zu schützen.

Was bedeutet Prävention sexualisierter Gewalt?
Zur Prävention sexualisierter Gewalt gehören alle Maßnahmen, die sexualisierte Gewalt im Sportverein gar nicht erst entstehen lassen und eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Hinsehens schaffen. Wir sind alle aufgefordert, aufmerksam und kritisch zu sein. Dies gilt im Übrigen auch für andere Formen der Gewalt.

Was bedeutet Prävention sexualisierter Gewalt beim THC?
Um Kindern und Jugendlichen ein möglichst sicheres Umfeld beim Sport zu bieten, setzt der THC konsequent Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt um.

Dazu gehören u.a. folgende personelle und strukturelle Maßnahmen:

  • Alle haupt-, ehren- und nebenamtlichen Trainer:Innen sowie Betreuer:Innen im Kinder- und Jugendbereich müssen im Rahmen ihrer Tätigkeit – und danach in festgelegten Abständen – dem Vorstand ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
    Die Vorlage wird dokumentiert. Personen, deren Führungszeugnis Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen die persönliche Freiheit aufweist, dürfen keine Kinder- und Jugendarbeit im Verein ausüben.
  • Auch die Vorstände Jugend Tennis und Hockey und die PSG-Kontaktperson haben ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt.
  • Alle Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, verpflichten sich zudem die u.g. Verhaltensregeln einzuhalten.
  • Wir überprüfen regelmäßig unsere Risikoanalyse, die Verhaltensregeln sowie den Interventionsleitfaden (siehe unten).

PSG-Kontaktperson beim THC
Unsere PSG-Ansprechperson ist Lisa Allegra Markert.

Sie ist erreichbar unter der E- Mailadresse PSGJugend@THC-HH.de oder Lisa.Markert@THC-HH.de und natürlich jederzeit auf der Anlage ansprechbar, wenn ihr sie dort antrefft.

Traut euch jederzeit, Lisa anzusprechen und bittet um ein vertrauliches Gespräch.

Meldet euch bei ihr, egal, ob ihr selbst Betroffene/r seid oder z.B. Zeuge/in. Meldet lieber einen Verdachtsfall zu viel als zu wenig.

Schweigen schützt die Falschen.

Selbstverständlich könnt ihr euch auch vertraulich an den jeweiligen Jugendvorstand oder externe Beratungsstellen wenden:

Innerhalb des Sports:

Hamburger Sportjugend
 Jennifer Niß
 +49 40 419 08 264. j.niss@hamburger-sportjugend.de

Außerhalb des Sports:

Zündfunke e.V.
+49 40 890 12 15. info@zuendfunke-hh.de

Was passiert, wenn ihr einen Vorfall meldet, könnt ihr im Interventionsleitfaden nachlesen.

 

 

 

Zusammenfassung der Risikoanalyse des Vereins im Hinblick auf die Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) gegenüber Kindern und Jugendlichen in den Sparten Hockey und Tennis

Kinder- und Jugendschutz und damit auch explizit der Schutz vor sexualisierter Gewalt haben im THC von Horn und Hamm oberste Priorität. Der THC bekennt sich klar zu einem gewaltfreien und sicheren Sport.

Unter sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird jegliche sexuelle Handlung, die an oder vor Kindern und Jugendlichen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können, verstanden (z.B. unerwünschte Berührungen, obszöne Bemerkungen oder Gesten, Entblößen mit sexueller Motivation). Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist daher immer auch ein Machtmissbrauch. Sexueller Missbrauch von Kindern ist gemäß §§ 176 ff. StGB strafbar.

 

Risiken sexualisierter Gewalt beim THC von Horn und Hamm/Hintergrund der Risikoanalyse

Vor Fällen sexualisierte Gewalt ist leider trotz Präventionsmaßnahmen und erhöhter Aufmerksamkeit auch der THC von Horn und Hamm nicht gefeit. Potentiell kommen insbesondere Bezugs- und Aufsichtspersonen (z.B. Trainer, Physiotherapeut, Betreuer) als Ausübende sexualisierter Gewalt in Betracht, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen und mit ihnen zu tun haben, sei es beruflich oder ehrenamtlich. Des Weiteren können (gerade im Hockey aufgrund des Mannschaftsgefüges und der Gruppendynamik) auch Kinder und Jugendliche untereinander sexualisierte Gewalt ausüben. Insbesondere 1:1-Kontakte und abgeschiedene Räumlichkeiten oder Örtlichkeiten bergen allgemein Risiken. Aufgrund der möglichen Abhängigkeit und nicht selten langjährigen Beziehung zwischen Bezugspersonen und Kindern/Jugendlichen sind die Risiken im Leistungssport (Tennis und Hockey) grundsätzlich höher einzuschätzen als im Breitensport.

 

Maßnahmen als Ableitung aus der Risikoanalyse

Um Risiken sexualisierter Gewalt entgegenzuwirken, setzt der Verein konsequent Präventionsmaßnahmen um. Ferner gibt es Maßnahmen und Strukturen, wie im Fall eines Verdachts oder Vorfalls vorzugehen ist. Zu den präventiven Maßnahmen gehören insbesondere auch Verhaltensregeln, die für alle gelten, die mit Kindern und Jugendlichen im Verein Kontakt haben, und im Folgenden dargestellt werden.

 

Verhaltensregeln als Ableitung aus der Risikoanalyse

Die nachfolgenden Verhaltensregeln sollen die konkreten Risiken der sexualisierten Gewalt minimieren und einerseits dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Belästigung und Machtmissbrauch dienen. Gleichermaßen sollen sie dazu beitragen, die ehrenamtlichen und beruflich tätigen Bezugs- und Kontaktpersonen vor etwaigen Verleumdungen und falschen Verdächtigungen zu schützen, indem man ihnen Verhaltensregeln als Handlungsleitfaden zur Vermeidung der vorstehend genannten Risiken vorgibt.

  • Es darf kein Kind oder Jugendlicher ohne vorherige Zustimmung körperlich berührt oder angefasst werden. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen. Die Reaktion der Kinder und Jugendlichen auf körperlichen Kontakt wird stets beachtet und steht an oberster Stelle.
  • Körperliche Kontakte vor, während oder nach dem Training oder dem Wettkampf durch Trainer, Betreuer oder Physiotherapeuten müssen grundsätzlich aus der Situation heraus erforderlich und notwendig und den jeweiligen Umständen angemessen sein.
  • Es muss im Umgang mit Kindern und Jugendlichen generell auf sexistische, gewalttätige und diskriminierende Äußerungen jedweder Art verzichtet werden.
  • Trainer, Betreuer und Coaches dürfen grundsätzlich nicht gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen duschen.
  • Das Betreten der Umkleideräume von Kindern und Jugendlichen darf nur in Ausnahmefällen und auch nur durch gleichgeschlechtliche Kontakt- und Begleitpersonen erfolgen, sofern dies absolut notwendig und nicht vermeidbar ist (z.B., wenn es gar keine separaten Kinder- und Jugendumkleiden gibt, sondern nur Damen- und Herren Umkleiden, wie im Tennis und Hockey üblich, und wenn etwaige Toiletten oder Waschräume durch die Begleitperson nur darüber erreicht werden können).
  • Im Falle von gemeinsamen Turnier- oder Mannschaftsreisen müssen Trainer und Betreuer grundsätzlich immer in getrennten Räumen von den Kindern und Jugendlichen übernachten. Im Idealfall sind immer mindestens 2 Begleitpersonen dabei.
  • Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall in die Privatbereiche der Begleitpersonen des Vereins mitgenommen werden, es sei denn, es ist dringend erforderlich und unvermeidbar (z.B. medizinischer Notfall). Es ist darauf zu achten, dass in diesem Fall immer eine zweite Person anwesend ist.
  • Kinder und Jugendliche dürfen keine unangemessenen privaten Zuwendungen von ihren Vereins Kontakt- und Bezugspersonen als Belohnung für Leistungen oder Erfolge erhalten.
  • Auf der Ebene zwischen Kindern und Jugendlichen zu ihren Kontakt- und Bezugspersonen muss Transparenz herrschen. Es darf keine individuellen und persönlichen Geheimnisse und Absprachen untereinander geben.
  • Bei Fahrten zu Turnieren, Punktspielen oder anderen Sportveranstaltungen darf in der Regel kein Kind allein mit einer Begleitperson im Auto sein. Die Kinder und Jugendlichen sollten mindestens zu zweit sein, im Idealfall fährt eine zweite Begleitperson mit wenn möglich.
  • Sollte eine Begleitperson von vorstehender Regel notwendiger Weise begründet abweichen müssen, hat diese zumindest eine weitere Person des Vereins darüber im Vorwege offiziell zu benachrichtigen und eingehend mit dieser gemeinsam zu eruieren, ob es eine anderweitige Lösungsmöglichkeit gibt.
  • Privatnachrichten über Messenger-Dienste zwischen Aufsichts- und Bezugspersonen und Schutzbefohlenen sind zu vermeiden. Team- und vereinsbezogene Informationen sind vorzugsweise in Gruppenchats auszutauschen. Auch im Rahmen des Hockey- und Tennis-Leistungssports sind Einzelabsprachen zu vermeiden. Bei Individualtraining und -betreuung ist mindestens ein Elternteil mit an der Kommunikation zu beteiligen.
  • Die Nutzung von sozialen Medien ist nur für Betreuungsaufgaben und im Rahmen der gültigen Regeln und Geschäftsbedingungen der sozialen Netzwerkbetreiber zulässig. Dies gilt insbesondere bei der Veröffentlichung von Foto- und Tonmaterial oder Texten, die im Zusammenhang mit der Betreuungsaufgabe entstanden sind. Bei einer etwaigen Veröffentlichung ist das Recht am eigenen Bild der Kinder und Jugendlichen zu beachten.
  • Das Veröffentlichen und Weiterleiten von Text-, Bild- oder Videoinhalten, durch vereinsinterne Bezugs- und Kontaktpersonen, durch die Kindern oder Jugendlichen u.a. ein psychischer oder Reputationsschaden zugefügt werden kann, ist in sämtlichen digitalen Medien ausdrücklich untersagt.

 

Hamburg, den 02.06.2023

Ansprechpartner/in

Lisa Allegra Markert

LisaM

Sie ist erreichbar unter der E-Mailadresse PSGJugend@thc-hh.de oder Lisa.Markert@thc-hh.de und natürlich jederzeit auf der Anlage ansprechbar, wenn ihr sie dort antrefft.

Traut euch jederzeit, Lisa anzusprechen und bittet um ein vertrauliches Gespräch.

Meldet euch bei ihr, egal, ob ihr selbst Betroffene/r seid oder z.B. Zeuge/in.

Meldet lieber einen Verdachtsfall zu viel als zu wenig.

Schweigen schützt die Falschen.