Liebe Mitglieder,
nach gut 6 Wochen ist es soweit – die Wieder-Eröffnung unserer Anlage steht an.

Das ist die gute Nachricht!

Die weniger gute ist, dass dies nur mit Einschränkungen geschehen darf!
Tennis darf nur unter Beachtung eines wirksamen Infektionsschutzes ab dem 06.05.2020 ab
09 Uhr gespielt werden. Für Hockey werden noch eigenständige Regeln bekannt gegeben.

Auf jeden Fall bleiben die bekannten Kontaktbeschränkungen zum Schutz der Bevölkerung
vor einer neuen Infektionswelle bestehen. Zentral ist dabei die Grundregel einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und dass sich max. 2 Personen treffen dürfen. D.h. es im Tennis dürfen nur Einzel gespielt werden. Ausnahmen stellt das Training mit Trainern in kleinen Gruppen dar.

Die Gastronomie, die Umkleideräume und die Duschen müssen geschlossen
werden. Bitte nehmen Sie Ihre Kleidung aus Ihren Schränken mit nach Hause.

Der Vorstand setzt zunächst eine spezielle Platzbelegungsordnung der Tennisplätze in
Kraft und ernennt sog. Corona-Beauftragte, die auf die Einhaltung der angeordneten Regeln
zu achten haben und Mitgliedern Weisungen, so erforderlichenfalls auch einen Platzverweis
oder Spielverbot, erteilen dürfen.

Ich appelliere an Sie, alle Beschränkungen, Informationen und Regeln bitte unbedingt einzuhalten.

In Berlin sind Clubs bereits von den Ordnungsämtern wegen Verstößen wieder geschlossen
worden. Soweit dürfen wir es in keinem Fall kommen lassen.

Mehr Gemeinsamkeit ist gefragt, mehr Engagement und Rücksichtnahme aller Mitglieder, um diese Phase entspannt zu bewältigen. Ich bitte Sie, mitzuhelfen dass wir auch in diesen besonderen Zeiten, unseren Sport mit großer Fairness ausüben können.

Oder wie Frau Merkel es pathetisch aber zutreffend ausdrückt:
„Es geht um nicht weniger als um das Leben der Menschen.“

Mit sportlichem Gruß
Hansjörg Reinauer
1.Vorsitzender
THC von Horn und Hamm e.V.

 

Platzbelegungsordnung
des THC von Horn und Hamm e.V. in Zeiten von Corona

Es gilt die Leitlinie: Kommen – Spielen – Gehen!

Unter der Einhaltung der bekannten verordneten Vorgaben:
– Kontaktbeschränkungen max. zwei Personen!
– Abstandseinhaltung von 1,5 m
– Hygieneempfehlungen

1. Unsere bisherige Spielordnung, insbesondere das namentliche Eintragen in die Anrechtsliste
wird außer Kraft gesetzt.

2. Die Platzbelegung erfolgt – vor allem bei starkem Andrang – unter Einhaltung der bekannten
Abstandsregelung wie folgt:

– Von rechts an die Belegungstafel herantretend (wie an der Supermarktkasse),
– belegen beide Spielpartner (nur Mitglieder, keine Gastspieler) mit ihren Spielmarken
aus dem letzten Jahr den zeitlich nächsten, freien Platz,
(Ein Platz kann nicht mit nur einer Marke reserviert werden, d.h. beide Spielpartner
müssen bei der Belegung mit ihren Spielmarken gleichzeitig anwesend sein)
– treten nach links weg und begeben sich auf den Platz, bzw. warten davor, bis die
vorherigen Spieler/innen den Platz verlassen haben!
– Nach Spielende können die Spielmarken unter Wahrung des Abstandes zu den Wartenden
wieder von der Tafel abgenommen werden.

3. Wir empfehlen nach der Spielzeit zugunsten anderer, nachfolgender Mitglieder die Anlage wieder zu verlassen. (Hinweis: Beim Lesecafé im Stadtpark gibt es Getränke to-go und der Stadtpark ist groß)

4. Der Verein ist verpflichtet Corona-Beauftragte für die Einhaltung der Regeln zu benennen.
Die Anweisungen dieser Personen sind zum Schutze aller zu befolgen.

„Wir werden miteinander und aufeinander aufpassen müssen“ Jens Spahn

Der Vorstand appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Mitglieder!

H. Reinauer
1. Vorsitzender
THC von Horn und Hamm e.V.