Ab Montag, dem 2.11.2020 kann man allein, zu zweit oder mit Angehörigen desselben Haushaltes weiter Tennis im Freien spielen. Unsere Tennisplätze bleiben bis auf weiteres offen. Die Umkleidekabinen und die Duschen bleiben geschlossen.
Gem. der u.a. offiziellen Meldung des Senats darf Sport nur noch allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Haushalts ausgeübt werden.
Fitness-, Sport- und Yogastudios sowie Sporthallen, Schwimmbäder, Saunen und Dampfbäder, Thermen und Wellnesszentren sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Sport ist alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts im Freien, auch auf Sportanlagen, erlaubt.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten darf stattfinden – aber nicht vor Publikum. Sport, Turn- und Tennishallen sind geschlossen.
Der Vorstand
Hans-Jörg Reinauer
Quelle: Senatskanzlei Kurz & Knapp – Was gilt ab 2. November 2020
Vom 30.10.2020