Liebe Clubmitglieder des THC von Horn und Hamm e.V.,
gemäß der neuesten Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus der Stadt Hamburg vom 15.03.2020:
„Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt. Ausnahmen hiervon können in besonders begründeten Einzelfällen durch schriftliche Genehmigung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zugelassen werden.“
Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, dem 16. März 2020.
Demnach müssen wir nun auch unsere Tennishalle schließen.
Ich hoffe, auf Ihr/Euer Verständnis und wünsche beste Gesundheit
Ihr/Euer
Hansjörg Reinauer
1. Vorsitzender
THC von Horn und Hamm e.V.